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Überblick · BMF-Referentenentwurf
Kassenpflicht 2028: Was der Entwurf vorsieht.
Ab 1. Januar 2028 könnte für Betriebe ab 100.000 € Gesamtumsatz eine elektronische Kasse mit TSE Pflicht werden. Hier die wichtigsten Punkte aus dem BMF-Entwurf, kurz zusammengefasst.
Was plant das Bundesfinanzministerium?
Am 7. August 2026 hat das
Bundesfinanzministerium (BMF)
den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts
veröffentlicht.
Damit soll die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Kassenpflicht ab 100.000 Euro gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist auch, Steuerhinterziehung bei Kasseneinnahmen zu erschweren.
Im Koalitionsvertrag war noch der 1. Januar 2027 als Starttermin genannt.
Der veröffentlichte Referentenentwurf vom 7. August 2026 sieht für die Kassenpflicht
und die digitale Belegbereitstellung den 1. Januar 2028 vor.
Kern laut Entwurf (§ 146b AO-E):
Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und einem Gesamtumsatz über 100.000 € im Kalenderjahr
(Umsatz im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG)
müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO nutzen. Das ist eine manipulationssichere elektronische Kasse mit zertifizierter TSE.
Die offene Ladenkasse entfällt für Betroffene.
Zusätzlich: Die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum
1. Januar 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden
(z. B. digitaler Beleg; Papier auf Wunsch weiter möglich).
Für Ausnahmen von der Kassenpflicht liegt ein Diskussionsentwurf einer Verordnung vor.
Aktueller Stand: Referentenentwurf, noch kein geltendes Gesetz. Wo vom Entwurf die Rede ist, kann sich noch etwas ändern. Details und PDFs findest du unten.
Die wichtigsten Punkte
Die Kurzfassung nach dem aktuellen BMF-Text. So behältst du den Überblick.
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100.000 €
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Umsatzgrenze 100.000 €. Gesamtumsatz im Kalenderjahr, nicht nur Barumsatz. Quelle: § 146b Abs. 1 AO-E im
Referentenentwurf (PDF).
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TSE-Kasse
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Elektronische Kasse mit TSE. Pflicht zum elektronischen Aufzeichnungssystem. Offene Ladenkasse soll für Betroffene entfallen.
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Start 2028
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Einstieg ab 1. Januar 2028. Laut Entwurf beginnt die Kassenpflicht für bereits betroffene Umsätze an diesem Tag. Wer die Grenze erst später überschreitet, soll ab dem 1. April des Folgejahres nachziehen. Maßgeblich wird das fertige Gesetz.
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Mitteilung
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Mitteilung an das Finanzamt. Der Entwurf sieht Mitteilungspflichten beim Überschreiten der Grenze vor. Details im PDF.
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Bußgeld
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Bußgeldbewehrung. Verstöße sollen laut Entwurf mit Bußgeldern geahndet werden können.
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Belege 2028
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Belege ab 2028. Papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden; dafür Belegbereitstellungspflicht.
Quelle: BMF-Übersicht.
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Ausnahmen
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Ausnahmen möglich. Härtefälle und allgemeine Ausnahmen per Verordnung geplant.
Diskussionsentwurf „Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung“ über die
BMF-Seite.
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Schon heute
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Schon heute Pflicht (elektronische Kassen). Wer schon elektronisch kassiert, muss TSE und Regeln nach
§ 146a AO
und
KassenSichV
einhalten. Das gilt unabhängig vom neuen Entwurf.
Wen trifft das?
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Über der Grenze
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Über 100.000 € laut Entwurf, ohne E-Kasse. Laut Entwurf wäre eine Umstellung auf ein elektronisches System vorgesehen. Mit der Schnell-Einschätzung und den Quellen unten kannst du das grob einordnen.
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Grenzbereich
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Kurz vor der Schwelle. Wächst dein Umsatz Richtung 100.000 €, informiere dich früh. Wenn eine Umstellung nötig wird, sichere dir lieber rechtzeitig einen Termin für die Kasseneinrichtung.
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Schon TSE
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Schon mit TSE-Kasse unterwegs. Technisch bist du oft schon gut aufgestellt. Fristen und Meldepflichten kannst du mit den Quellen unten und deiner Buchhaltung im Blick behalten.
Schnell-Einschätzung
Ungefähren Jahresumsatz wählen.
Geplante Grenze:
ab 100.000 € Jahresumsatz ein elektronisches Kassensystem
· ca. 8.300 €/Monat · ca. 330 €/Tag
(300 Verkaufstage)
Gut vorbereitet starten
Wer früh plant, vermeidet Engpässe und hat den Alltag an der Kasse schneller im Griff.
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01 Umsatz
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Umsatz einordnen: Wo stehst du zur geplanten 100.000 €-Grenze?
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02 Ist-Zustand
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Ist-Zustand: Offene Ladenkasse oder bereits ein Kassensystem?
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03 Planen
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Umstellung planen: Gerät, Software und Schulung rechtzeitig terminieren.
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04 Quellen
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Quellen prüfen: Unten findest du offizielle Quellen. Dort siehst du den aktuellen Stand.
Offizielle Quellen
BMF, geltendes Steuerrecht und fachliche Einordnung. Bitte prüfe dort den aktuellen Stand. Stand dieser Seite: September 2026.
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BMF
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BMF – Gesetzesvorhaben (Übersicht). 7. August 2026: Kurzbeschreibung, Referentenentwurf, Diskussionsentwurf Ausnahmeverordnung, Verbändeanschreiben.
bundesfinanzministerium.de
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PDF
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Referentenentwurf (PDF, BMF). Volltext inkl. geplanter § 146b AO-E „Kassenpflicht“, Start 1. 1. 2028, Mitteilungspflichten und weiterer Maßnahmen.
Referentenentwurf (PDF)
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Ausnahme-VO
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Diskussionsentwurf Ausnahmeverordnung (PDF, BMF). Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV) – Entwurf zu Ausnahmen.
Diskussionsentwurf (PDF)
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IHK
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IHK Darmstadt – Fachartikel. 14. August 2026: Überblick zu 100.000 €, Start 2028 und digitalem Beleg.
ihk.de/darmstadt
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§ 146a AO
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§ 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme. Geltendes Recht: Grundlage für elektronische Kassen und TSE (gesetze-im-internet.de).
§ 146a AO lesen
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KassenSichV
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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Geltendes Recht zu technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme.
KassenSichV lesen
Stand dieser Seite: September 2026, basierend auf dem veröffentlichten BMF-Referentenentwurf.
Details können sich noch ändern; die Quellen oben führen zu den Originaltexten.
Bei Fragen zu Kasse, TSE und Einrichtung bin ich erreichbar.
Häufig dazu gefragt
Ist die Kassenpflicht 2028 schon Gesetz?
Nein. Es liegt ein Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2026 vor. Der Start ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Details können sich noch ändern.
Ab welchem Umsatz soll die Pflicht greifen?
Laut Entwurf bei mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr
(§ 146b Abs. 1 AO-E), grob ca. 8.300 € im Monat bzw. ca. 330 € am Tag
(bei 300 Verkaufstagen/Jahr).
Kannst du mir sagen, ob ich betroffen bin?
Mit der Schnell-Einschätzung bekommst du eine grobe Orientierung am Entwurf.
Wenn du umstellen möchtest, helfe ich dir bei Kassensystem, TSE und Einrichtung, persönlich vor Ort.
Muss ich heute noch eine Kasse kaufen?
Nein, nicht gleich morgen. Schau dir zuerst den Entwurf und deinen Umsatz an. Steht eine Umstellung bevor, plane Technik und Termine lieber früh, statt alles auf den letzten Moment zu schieben.
Woher stammen die Angaben?
Aus den veröffentlichten BMF-Entwürfen und geltendem Steuerrecht. Alle Quellen unter Offizielle Quellen.